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Der Radwegeausbau muss voran kommen! © Torsten Köster (www.teekay-fotografie.de)

Mobilitätswende braucht Experten vor Ort!

Presse-Statement des ADFC Baden-Württemberg und der Allianz für Mobilitätswende Baden-Württemberg zur Novellierung des Straßengesetzes in Baden-Württemberg

Profitiert der Radverkehr im Land von den aktuellen Änderungen des baden-württembergischen Straßengesetzes? „Bedingt“, sagen der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Baden-Württemberg und die Allianz Mobilitätswende für Baden-Württemberg. Ausdrücklich begrüße man, dass sich das Land endlich zur Notwendigkeit einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität  bekennt und dies in Art. 1 der am 11. November 2020 beschlossenen Novellierung festgeschrieben hat. Kritisch sehen der ADFC und die Allianz aber die nicht wie ursprünglich geplante, verpflichtende Einrichtung von Radkoordinatoren in Stadt- und Landkreisen: „Das ist eine verpasste Chance!“. Denn ohne Experten vor Ort komme eine flächendeckende Radverkehrsförderung nicht zustande.

Bekenntnis zur Mobilitätswende

„Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass sich fast alle Parteien für mehr Radverkehr und weniger Auto positioniert haben“, sagt Kathleen Lumma, Landesgeschäftsführerin des ADFC Baden-Württemberg. Es sei positiv zu bewerten, dass im neuen Straßengesetz nun sowohl die Mobilitätswende als auch die veränderten Raum-, Sicherheit- und Mobilitätsansprüche im Land verankert sind: „Direkt am Anfang wird jetzt klargestellt, dass öffentliche Straßen anhand der Bedürfnisse aller Mobilitätsgruppen zu gestalten sind und einer klimafreundlichen und nachhaltigen Entwicklung besonders Rechnung zu tragen ist“, fasst Romeo Edel, Sprecher der Allianz Mobilitätswende, zusammen. Konkret werde das etwa bei den Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum-, und Streupflichten (§ 41 Absatz 1 Satz 1 StrG) der Gemeinden: Neben den Straßen werden jetzt nämlich auch explizit die Radwege genannt!

Auch, dass Verkehrsflächen jetzt einfacher umgewidmet werden können, sei eine gute Sache: „Das kommt nicht nur dem Radverkehr, sondern auch Fußgänger*innen und der Lebensqualität im Allgemeinen zu Gute“, so Lumma.  „Die neue Formulierung zur (Teil-)Einziehung von Straßen stellt klar, dass der Verkehrsraum zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung stehen muss und es damit nun einfacher möglich ist, den vorhandenen Straßenraum zugunsten von Radwegen, Abstellanlagen, Fußwegen und der Aufenthaltsqualität umzunutzen“, erklärt sie.

Radwegeausbau läuft ohne Experten nur schleppend

Dennoch hinkt das Land insbesondere beim Thema Radverkehr leider hinter seinen eigenen Zielen her. Trotz existierender RadSTRATEGIE, einem ordentlichen Angebot an Fördergeldern und dem Ziel des RadNETZ BW, bis 2030 in Baden-Württemberg ein landesweites, flächendeckendes Radnetz fertig ausgebaut zu haben, kommen die Planungen für neue Radwege insbesondere in kleineren kreisangehörigen Kommunen nur schleppend voran. „Die neuen, schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren können zwar helfen, schneller zum Ergebnis zu kommen – sie bringen uns aber wenig, wenn es am dafür notwendigen Personal fehlt“, kritisiert Lumma.

Daher halten der ADFC und die Allianz für Mobilitätswende an ihrer Forderung fest, dass Radkoordinatoren in den baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen fest verankert sein müssen.  Veränderungen seien nachhaltig nur mit langfristigen Personalzusagen voranzutreiben, die nicht nur auf freiwilliger Basis beruhen. „Nur so kann der Radverkehr über kommunale Grenzen hinaus geplant und die vorhandenen Fördergelder zielgerichtet beantragt und eingesetzt werden“, sagt Lumma und weist darauf hin, dass das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Personalkosten für die Koordination des Radverkehrs auch fördert: Es übernimmt für vier Jahre 50 Prozent der Personalkosten. Alle Stadt- und Landkreise sowie alle Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen, können bis zum 31.01.2021 die Personalkostenförderung beantragen.


https://tuebingen.adfc.de/pressemitteilung/mobilitaetswende-braucht-experten-vor-ort

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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