Radfahrende werden zu eng überholt

Radfahrende werden zu eng überholt © Ulf Dietze / ADFC Hamburg

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2022: ADFC kritisiert lasche Polizei-Kontrollen

Mehr Sicherheit im Radverkehr! Der ADFC Baden-Württemberg fordert zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2022, konsequentere Kontrollen von Überholabständen und kritisiert die mangelnde Bereitschaft der Behörden, die bestehenden Regelungen zu überwachen.

Sicherheit im Radverkehr? Fehlanzeige. Wie eine aktuelle Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt, halten Sicherheitsbedenken viele Menschen vom Radfahren ab: 42 Prozent der Befragten halten es für zu gefährlich. „Das zeigt ganz deutlich, dass viel mehr für die Sicherheit von Radfahrendengetan werden muss“, sagt Benedikt Glitz vom ADFC Baden-Württemberg. Dazu gehören nicht nur sichere Radwege und ein durchgängiges Radnetz, sondern auch regelmäßige und konsequente Kontrollen der bestehenden Regeln seitens der Polizei.

Abstände werden nicht eingehalten

Wie etwa die gesetzlichen Regelungen zum Mindestüberholabstand, den Autofahrende gegenüber Radfahrenden einhalten müssen: Die laut Straßenverkehrsordnung (StVO) klaren Vorgaben von 1,50 Meter inner- und zwei Meter außerorts werden in der Realität viel zu selten eingehalten – und ebenso wenig von den zuständigen Behörden kontrolliert.

Der ADFC hat in Baden-Württemberg Abstandsmessungen mit dem OpenBikeSensor durchgeführt und über 7.500 Überholvorgänge dokumentiert. „Das Ergebnis ist erschreckend“, so Glitz. Innerorts wurde bei der Hälfte aller Überholvorgänge der Mindestüberholabstand nicht eingehalten – außerorts sogar bei vier von fünf. „Fehlender Abstand ist gefährlich, fühlt sich gefährlich an und hält Menschen vom Radfahren ab“, so Glitz.

Ursache für dieses gefährliche Verhalten ist zum Teil die Unkenntnis der Autofahrenden, eine falsche Einschätzung des tatsächlichen Abstandes und eine mangelnde Einsicht. Aus Sicht des ADFC müssen Kontrollen so lange regelmäßig durchgeführt wer-den bis sicheres Überholen von Radfahrenden selbstverständlich ist.

Handeln statt auf Unfälle zu warten!

Der ADFC fordert daher die Polizeibehörden auf, regelmäßiger und konsequenter Verstöße zu kontrollieren und zu sanktionieren. „Es gibt kein Regelungsproblem, allerdings leider ein Einstellungsproblem – die Polizei sieht in zu geringen Überholabständen vielerorts kein Problem und kontrolliert deswegen nicht oder zu wenig“, so Glitz. Auf die ADFC-Initiative, gemeinsame Aktionen zu den Themen Überholabstand und sicherer Radverkehr durchzuführen, reagierten von 13 baden-württembergischen Polizeidirektionen lediglich drei. Darunter die Direktion in Stuttgart, die auch am Weltfahrradtag Abstandkontrollen durchführt und an einem Infostand (15-18 Uhr, Erwin-Schoettle-Platz) gemeinsam mit dem ADFC Stuttgart zum Thema Radverkehrssicherheit aufklärt.

Das zuständige Innenministerium erachtet auf ADFC-Anfrage Abstandskontrollen nur unfallbezogen für sinnvoll. „Doch dann ist es für viele Radfahrende schon zu spät, denn ein Unfall beim Überholen endet viel zu leicht tödlich. Und die Angst hält Menschen von vornherein vom Radfahren ab“, gibt Glitz zu bedenken. Daher gelte es jetzt zu handeln. Das Motto „Nicht so wild, gibt Schlimmeres“ müsse sich ändern: „Denn damit erweist die Polizei der Verkehrswende und der Radverkehrssicherheit nur einen Bärendienst“, so Glitz.
 

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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