Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Tübingen

Kein Platz für Radfahrende entlang der B75 in Reinfeld

Kein Platz für Radfahrende entlang der B75 in Reinfeld © ADFC Stormarn

Kein Radweg? Geschwindigkeit begrenzen!

Es ist nicht absehbar, wann der Lückenschluss des Radwegs entlang der vielbefahrenen B75 in Reinfeld erfolgt. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h und Hinweise auf den Sicherheitsabstand könnten die Verkehrssituation kurzfristig verbessern.

Reinfeld. 

Die Bundesstraße in dem Abschnitt zwischen Voßfelder Straße und Kalkgraben ist eng und kurvig, Kfz dürfen dort 70 km/h fahren. Die Lübecker Nachrichten berichten von Radunfällen mit Todesfolge.

Für Pendler zwischen Lübeck, Reinfeld und Bad Oldesloe ist die B75 die kürzeste Strecke und mit knapp 10 km pro Teilstrecke gut mit dem Fahrrad zu bewältigen. Touristische Radfahrer, die auf guten Radwegen starten, müssen sich in Reinfeld die schmale Straße mit dem dichten Autoverkehr teilen. Der Abschnitt bildet auch eine wichtige innerstädtische Route, gelangt man doch so in die westlichen Stadtteile, ohne die Innenstadt zu durchfahren.

Die LN vom 15. Juli zitieren Bürgermeister Wramp, dass nicht absehbar sei, wann der benötigte Lückenschluß des Radwegs an der B75 erfolgen kann. Die Stadt Reinfeld konnte mit 2 Eigentümern, deren Flächen benötigt werden, keine Einigung erzielen. Nun wird zwar weiterverhandelt und die Möglichkeit von Enteignung ist angesprochen, doch eine konkrete Bauplanung und Terminierung ist nicht nicht in Sicht. 

In der Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) der StVO heißt es

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften können Geschwindigkeitsbeschränkungen ... erforderlich sein, ... wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind; ...

Spürbar ist an diesem Punkt die Zuneigung der Straßenverkehrsbehörde zum schnellen Autoverkehr. Doch wie meistens gibt es Ermessensspielraum: von der Maximalauslegung (70 km/h) kann abgewichen werden, diesmal zum Wohle des Radverkehrs indem die Höchstgeschwindigkeit reduziert wird, solange kein Radweg existiert.

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