Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Tübingen

Das Bundeskabinett hat den NRVP 2030 verabschiedet.

Das Bundeskabinett hat den NRVP 2030 verabschiedet. © ADFC/April Agentur

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 „Fahrradland Deutschland 2030“

Das Bundeskabinett hat im April 2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan mit Laufzeit bis 2030 verabschiedet. Darin sind Ziele und Maßnahmen formuliert, um den Radverkehr in Deutschland nach vorne zu bringen. Der ADFC nimmt Stellung dazu.

Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) bildet die Grundlage für die Radverkehrspolitik in Deutschland. Er steckt die Rahmenbedingungen ab und definiert die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre. Das Bundeskabinett hat am 21. April 2021 den NRVP 3.0 „Fahrradland Deutschland 2030“ verabschiedet. Grundlage für den Inhalt war ein breiter Beteiligungsprozess, an dem sich neben Fachleuten und Verbänden auch Bürger*innen beteiligen konnten.

Gute Grundlage

Der ADFC hält den neuen NRVP als übergeordnete Strategie des Bundes für eine gute Grundlage für die Radverkehrsförderung in den nächsten zehn Jahren. Damit hat sich die Bundesregierung viele Aufgaben auf die Agenda geschrieben, die sie anpacken muss, um die gesteckten Ziele zu erfüllen.

Vor allem müssen die Maßnahmen nachhaltig finanziert, der Rechtsrahmen angepasst und Hürden abgebaut werden, die es erschweren, qualitativ hochwertige Radverkehrsinfrastruktur auszubauen. Die komplette Stellungnahme des ADFC zum NRVP 3.0 „Fahrradland Deutschland 2030“ gibt es in der blauen Medienbox.

Weitere Infos zum NRVP auf der zugehörigen Homepage des BMVI.

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https://tuebingen.adfc.de/artikel/nationaler-radverkehrsplan-2030-28

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