Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Tübingen

Verkehrszeichen Radschnellweg © QIMBY

Neue Verkehrszeichen bringt die StVO-Novelle

Folgende neue Verkehrszeichen sind mit der fahrradfreundlichen Novelle des Straßenverkehrsrechts 2020 eingeführt worden:

Fahrradzone – hier haben Radfahrende Vorrang

Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben.

Radschnellweg – hier geht es zügig und sicher voran

Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen können auch längere Strecken zügig und sicher zurückgelegt werden, beispielsweise von Pendlern.  

Lastenrad – die neue Art des Transports

Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.

Haifischzähne – hier müssen Autos abbremsen

Wer oft in den Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs. Mit der neuen StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt werden.  

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https://tuebingen.adfc.de/artikel/neue-verkehrszeichen-bringt-die-stvo-novelle-1

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