Die aktuellen Radfahrschul-Kurse sowie Codier- und Radchecktermine finden Sie im Tourenportal.
Die Radfahrkurse des ADFC richten sich an Anfängerinnen und Anfänger, aber auch an (routinierte) Radfahrende,
die ihre Fahrsicherheit verbessern möchten. Auch Erwachsene können Radfahren lernen! Unsere Trainerinnen und Trainer sind alle durch den
ADFC für den Radschulbereich ausgebildet. Vor jeder Schulung prüfen wir Ihr Fahrrad auf Verkehrssicherheit. Dann sprechen wir die wichtigsten Punkte der Schulung durch. Bevor es in den Verkehr geht, üben wir auf einer geschützten Fläche.
Modul 1: Kurs Fahrradfahren für Anfänger:innen und Wiedereinsteiger:innen
Modul 2: Vortrag: Verkehrsregeln beim Radfahren –Führerscheinverlust möglich?
Modul 3: 2-Tages-Kurs - Sicher auf dem E-Bike
Modul 4: 2-Tages-Kurs - Radfahrkurs durch das wilde Tübingen
Der Preis für die Codierung orientiert sich an den Preisen des Fahrradfachhandels, mit dem wir nicht durch Dumpingpreise konkurrieren wollen.
Wichtig
Anbauteile am Rahmen, die das Ansetzen der Codiermaschine behindern (Flaschenhalter, Schlosshalterungen, Luftpumpen), sollten vorher schon entfernt werden, um die Codierung möglichst schnell abwickeln zu können. Bei allen Codieraktionen des ADFC ist in der Regel entsprechendes Werkzeug vorhanden, so dass die Teile vor Ort abgebaut werden können.
Die ADFC-Fahrradcodierung nach dem Bergisch-Gladbacher Verfahren ist ein Baustein im ADFC-Konzept zur Diebstahlprävention. Neben guten Abstellanlagen und sicheren Schlössern bietet eine flächendeckende Einführung der Fahrradcodierung die Chance, die Zahl der Diebstähle deutlich zu senken und die Aufklärungsquote zu erhöhen. Die Information der Radfahrenden, des Fahrradfachhandels und der Öffentlichkeit über diese Möglichkeit der Diebstahlvorbeugung ist daher ein wichtiges Ziel des ADFC.
Die Fahrradcodierung basiert auf dem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten Codierverfahren (Bergisch-Gladbacher Verfahren). Mit der Gravur verschlüsselter, personenbezogener Daten in den Rahmen sind Fahrräder eindeutig der Eigentümerin/dem Eigentümer zuzuordnen.
Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest dem Dieb den Weiterverkauf des gestohlenen Fahrrades. Der Verkaufswert des Fahrrades sinkt erheblich. Die Hemmschwelle für potentielle Diebe steigt bei codierten Fahrrädern nachweisbar.
Die auf den Besitzer bezogene Zuordnung des Fahrrades wird durch den Code erreicht, der aus dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, dem Wohnort, der Straße und den Initialen des Namens gebildet wird.
Beispiel: TÜ 041 34306 089 HM
Der Code wird durch ein spanloses Verfahren ca. 0,1 bis 0,2 mm tief in das Metall des Fahrradrahmens eingeprägt. Die Codierung erfolgt aus Stabilitätsgründen stets in dem Bereich des Sattelrohrs, in den die Sattelstütze eingeschoben ist.
Die Codierung wird möglichst auf der rechten (Ketten-) Seite des Sattelrohrs angebracht. Zweitcodierungen (aufgrund von Umzug oder Verkauf oder Heirat) halten wir nicht für empfehlenswert. Statt dessen ist dem neuen Eigentümer der Original-Codierpass zu überlassen.
In einem Gutachten der Technischen Universität Aachen wurde festgestellt, dass eine Gravurtiefe von bis zu 0,2 mm bei einem Aluminium- oder Stahlrohrrahmen die Rahmenstabilität nicht beeinträchtigt. Die Gravur sollte ”im Sattelrohr zwischen dem Anlenkpunkt der Hinterbau-Sattelstrebe und der Hinterbau-Kettenstrebe angebracht sein”, erläutert das Gutachten. Das heißt, es ist am Sattelrohr möglichst nah an der Sattelklemmung zu gravieren. Dies gilt auch für Aluminiumrahmen.
Die Gravur sollte auf keinen Fall auf dem Teil des Sattelrohrs angebracht werden, der über das Oberrohr hinausragt.
Nicht geeignet für die Codierung sind Rahmen aus Carbon, Titan oder verchromte Rahmen. Bei sehr kleinen Kinderrädern kann u.U. das Codiergerät nicht so angebracht werden, dass eine Gravur möglich ist (zu kurze Rahmenrohre).
Weniger geeignet ist das Codierverfahren für Leute, die häufig umziehen (alternativ muss eine Ummeldebescheinigung mitgeführt werden).
Beim RadCheck können Sie Ihr Rad auf Verkehrssicherheit prüfen lassen. Wenn möglich werden kleinere Mängel direkt vor Ort behoben: z.B. Bremsen einstellen, Luft aufpumpen, Kette ölen, und einzelne Schrauben anziehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine umfangreicheren Reparaturen anbieten können! Eine Checkliste gibt an, bei welchen Bauteilen Reparaturen anstehen. Erfahrene Schrauberinnen und Schrauber von ADFC und der Fahrradwerkstatt im Werkstadthaus führen den RadCheck durch.
Dieser kostenlose Service ist eine Kooperation des ADFC Kreisverband Tübingen und der Stadt Tübingen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Sie kennen sich mit Fahrrädern aus und haben Spaß am Schrauben? Sie haben Lust uns zu unterstützen? Dann kontaktieren Sie uns.
Die aktuellen RadCheck-Termine finden Sie im Tourenportal.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.