Skizze der Mühlstraße mit Platz für Radfahrer und Fußgänger

Fahrradstreifen neben der Regionalstadtbahn in der Mühlstraße

Im Hinblick auf die geplante Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn legt der ADFC Tübingen großen Wert darauf, dass Konflikte und Gefährdungen für Radfahrende vermieden werden.

Aus Sicht des ADFC Tübingen muss auf der Haupt-Fahrradachse Karlstraße-Mühlstraße-Wilhelmstraße besonderer Wert darauf gelegt werden, dass Konflikte und Gefährdungen für Radfahrer:innen vermieden werden, und die Kapazität nicht reduziert wird.

Für die Mühlstraße wurde im Auftrag des Gemeinderats eine neue Verteilung der Verkehrsflächen geplant. Statt wie bisher wird den Radfahrer:innen bergauf nicht mehr die Mitnutzung des Gehwegs angeboten, sondern rechts von den Straßenbahnschienen auf der Fahrbahn ein 2,40 Meter breiter Streifen geschaffen. Bergab ist der Bereich zwischen Mauer und Gleis 2,20 Meter breit. Diese neue Planung bietet laut Gernot Epple, verkehrspolitischem Sprecher des ADFC Kreisverbands Tübingen, auf beiden Seiten ausreichend Platz, dass auch bei Fahrradanhängern die Gefahr, mit Reifen in die Gleise zu geraten, minimiert ist. Da bergab die Straßenbahnen nicht überholen dürfen und dies bergauf wegen der unterschiedlichen Ampelzeiten auch nur selten vorkommen wird, bieten diese breiten Fahrradstreifen bes- sere Bedingungen als die bisherige Planung.

Diese optimierten Radstreifen sollten durch die velosicheren Gleise, die kürzlich bei einem Infostand in der Mühlstraße zu sehen waren (das Schwäbische Tagblatt berichtete) ergänzt werden, um in der Mühlstraße bestmögliche Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen. Diese sollten nach Forderung des ADFC dort und an allen weiteren Stellen, wo der Radverkehr nahe der Gleise verläuft oder diese kreuzt, vorgesehen werden. Es sei nie völlig ausgeschlossen, dass Radfahrer:innen kurz die vorgesehenen Ideallinien verlassen müssen, z.B. wegen Überholvorgängen unter Radfahrenden, Baustellen oder Hindernissen wie Falschparkern, wodurch Querungen der Gleise nötig würden. Andreas Oehler, Technikexperte des ADFC, hat sich die Konstruktion der velosicheren Gleise gründlich angeschaut und die ersten Erfahrungsberichte aus verschiedenen Städten studiert. Seine Einschätzung: „Die velosicheren Gleise sind vielversprechend und technisch schon sehr ausgereift. Die Angst, dass sie nur kurzzeitig eine gute Wirkung zeigen, teile ich nicht.“ Deshalb sollte aus Sicht des ADFC das velosichere Gleis vom Hauptbahnhof beginnend bis in die Gmelin- straße eingeplant werden. So würde diese Hauptachse durch die zukünftig breitere Ne- ckarbrücke mit separaten Fahrradwegen und auch in der Wilhelmstraße mit Radspuren in beiden Richtungen neben den Gleisen leistungsfähig und sicher werden.


https://tuebingen.adfc.de/pressemitteilung/fahrradstreifen-neben-der-regionalstadtbahn-in-der-muehlstrasseaus-sicht-des-allge

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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