Pop-up-Radweg in der Stuttgarter Theodor-Heuss-Straße. © ADFC/Benedikt Glitz

Pop-up-Radwege in Stuttgart: ein guter Anfang

Presse-Statement des ADFC Baden-Württemberg zu den ersten beiden Pop-up-Radwegen im Land. Für den Verband ist die Einrichtung der provisorischen Radwege ein wichtiges Signal in Richtung Verkehrswende.

Deutschland erlebt aktuell einen ungeahnten Fahrrad-Boom. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Baden-Württemberg freut sich über den Rückenwind fürs Radfahren. In vielen Städten sind die Wege allerdings noch nicht für den gestiegenen Radverkehr ausgelegt. Umso mehr begrüßt der ADFC die Einrichtung der sogenannten Pop-up-Radwege. In Stuttgart wurden zwei dieser provisorischen Radwege innerhalb weniger Wochen geplant und umgesetzt: Auf der viel befahrenen Theodor-Heuss-Straße sowie in der Holzgartenstraße können sich Radfahrer*innen künftig sicherer durch die Stadt bewegen.

„Stuttgart hat es vorgemacht, dass die schnelle und einfache Umsetzung mit wenigen Mitteln möglich ist“, sagt die ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke. „Und das geht auch in anderen Städten und Gemeinden!“Entsprechende Regelpläne zur StVO-konformen Umsetzung von Pop-up-Radwegen hat die Berliner Senatsverwaltung bereits im März veröffentlicht. Der Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats Pop-up-Radwege einzurichten zeigt, dass die Politik nicht das Auto als Alternative zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sieht, sondern das Fahrrad. „Das ist ein gutes und wichtiges Zeichen für die Verkehrswende“, lobt Zühlke.

Ergänzendes Radverkehrsnetz notwendig
Das mittelfristige Ziel der Städte in Baden-Württemberg muss es sein, ein lückenloses Radnetz zu schaffen. Nur so lassen sich Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad bewegen. „Die beiden Pop-up-Radwege in Stuttgart sind dafür ein guter Anfang“, sagt Zühlke. Der ADFC ist davon überzeugt, dass die Stadtverwaltung und Stadtplaner*innen durch die provisorischen Radwege wichtige Erkenntnisse gewinnen und Erfahrungen sammeln, die bei künftigen Planungen berücksichtigt werden können. Doch nur, wenn die neu entstandenen Radwege wirklich vom Kfz-Verkehr freigehalten werden und im nächsten Schritt auch die sichere Umgestaltung der angrenzenden Kreuzungen und das Errichten eines durchgängigen Radnetzes gelingen, wird der Radverkehr von den Pop-up-Radwegen profitieren. Das Ziel muss es sein, durch eine klare Trennung zwischen Radfahrenden und Autos sichere Radwege für alle Menschen einzurichten.

Anradeln des ersten Pop-up-Radwegs in Baden-Württemberg
Der erste baden-württembergische Pop-up-Radweg in der Stuttgarter Theodor-Heuss-Straße wird am Montag, 15. Juni, um 14 Uhr feierlich eingeweiht (Theodor-Heuss-Straße, Höhe Gewerkschaftshaus). Mit auf dem Rad sind neben dem Bürgermeister für Städtebau und Umwelt Peter Pätzold unter anderem der ADFC.


https://tuebingen.adfc.de/pressemitteilung/pop-up-radwege-in-stuttgart-ein-guter-anfang

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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