Neuer Radschutzstreifen in Pfäffingen
In den letzten Wochen wurden in der Durchfahrt Pfäffingen Radschutzstreifen angebracht.
Endlich mehr Gleichberechtigung und Sicherheit für RadfahrerInnen. Wer bis jetzt mit dem Rad entlang der Nagolder bzw. der Pfäffinger Straße von Pfäffingen nach Poltringen wollte, ist in der Regel auf einem unfallträchtigen, einseitigen gemeinsamen Rad- und Fußweg fahren – auch wenn dieser nicht benutzungspflichtig war. Das gehört jetzt der Vergangenheit an. In der Ortsdurchfahrt Pfäffingen und der Pfäffinger Straße wurden in den letzten Wochen beidseitig Radschutzstreifen angebracht. Am Ortsausgang wurde eine Querungshilfe eingerichtet. Durch die Radschutzstreifen wird den AutofahrerInnen deutlich signalisiert, dass RadfahrerInnen die Straße benutzen dürfen, und sie werden jetzt hoffentlich als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.
Überholstabstand 1,5 bis 2 m
Ein Radschutzstreifen ist kein baulich abgegrenzter Weg sondern Teil der Fahrbahn. Um die Sicherheit der RadfahrerInnen nicht zu gefährden, muss beim Überholen gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 StVO ein Abstand von 1,5 m (innerorts) bis 2 m (außerorts).